GUTACHTEN
GERICHTSGUTACHTEN
Als beeideter und gerichtlich zertifizieter Sachverständiger werde ich regelmäßig von Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften mit der Erstellung von Gutachten beauftragt. Dadurch ergibt sich folglich auch die Tätigkeit als Privatsachverständiger für Zivil- als auch Strafprozeßverfahren.
PRIVATGUTACHTEN
Zum Glück gibts nicht nur juristische Auseinandersetzungen! Manchmal "erbt" man eine bestehende Anlage: sei es ein Klettersteig als TVB-Geschäftsführer, eine Kletetrwand bei Übernahme eines Hotels, einen seilgesichetren Weg oder Kletetrgarten als Obmann eines alpinen Vereines. Meist besteht dann Informationsbedarf, wie der Stand der Dinge ist - ob eh alles passt, Wartungs- bzw. Sanierungsbedarf besteht oder gar Gefahr in Verzug ist, welche ein unmittelbares Benützungsverbot mit sich zieht. Als Halter von derartigen Einrichtungen geht es aber nicht ausschließlich um die Juristische, sondern auch um die moralsiche Verantwortung, die man gegenübern den Benutzern hat!
PSA
Den wenigsten alpinen Institutionen, Kletterhallenbetreibern, Kletterlehrern und -Schulen, Tourismusverbänden aber auch Bergführern ist nicht wirklich bewusst, dass es sich bei Kletterausrüstung um PSA (persönliche Schutzausrüstung) der höchsten Kategorie handelt. Demenstprechend hoch bzw. streng sind die europweit einheitlichen gesetzlichen Regelungen für das Inverkehrbringen aber auch das Verwenden derartiger Produkte - insebsonders im kommerzeillen Einsatz! Und wie schaut´s mit dem bei Ihnen verwendeten Material aus? Gerne übernehem ich die järhliche PSA-Überprüfung für Sie...